Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes stellt das baden-württembergische Verkehrsministerium den nichtbundeseigenen Eisenbahnen auch in diesem Jahr 8 Mio Euro für die Instandhaltung und Verbesserung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung.
Die Mittel dienen unter anderem für Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten an Schienen, Brücken sowie Signal- und Zugsicherungsanlagen. Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung (etwa Reparatur von Schienenbrüchen). (jb/NaNa-Ticker)