Bremer Projekt Linie 8: BTE legt Beschwerde ein

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am 26. August 2016 entschieden, dass der im März 2013 gefasste Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Bremer Stadtbahnlinie 8 von Bremen-Kirchhuchting in die Umlandgemeinden Stuhr und Weyhe aufgehoben wird (NaNa 35/2016). In der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung werden eine falsche rechtliche Grundlage und eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung bemängelt.

Beklagt war die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die den Planfeststellungsbeschluss gefasst hatte. Beigeladen war die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn GmbH (BTE), die im Zuge dieser Maßnahme als Vorhabenträgerin tätig wird und auf deren Eisenbahninfrastruktur die Linie 8 fahren soll. Das OVG hat gegen das Urteil keine Revision zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung wird die BTE Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Gesellschafter der BTE, die Gemeinden Stuhr und Weyhe, die Samtgemeinde Thedinghausen und die Weserbahn GmbH unterstützen dieses Vorgehen „ausdrücklich“. Gerade aus Sicht der Bremer Nachbargemeinden Stuhr und Weyhe bestehe ein hoher Bedarf, „kundenfreundliche, umweltverträgliche, verlässliche und barrierefreie Alternativen zu den teilweise überlasteten Straßen zu bekommen“.

„Die Frage, welche Rechtsgrundlage beim Planfeststellungsbeschluss angewandt werden muss, bleibt aus Sicht der Kommunen auch nach der Urteilsbegründung weiter offen. Es gibt in Deutschland vergleichbare Projekte, die nach allgemeinem Eisenbahnrecht planfestgestellt wurden und andere Projekte, die nach Personenbeförderungsrecht festgestellt wurden. Um diese Fragestellung abschließend zu klären, ist eine höchstrichterliche Entscheidung erforderlich. Die Möglichkeit, eine solche Entscheidung zu treffen, wird durch die Nichtzulassung der Revision unterbunden“, erklärt Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeister der Gemeinde Weyhe. „Die Problematik der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung hätte bei der langen Verfahrensdauer sicherlich durch einen richterlichen Hinweis im Vorfeld der mündlichen Verhandlung gelöst werden können“, ist sich Niels Thomsen, Bürgermeister, der Gemeinde Stuhr, sicher. Die Verfahrensbeteiligten hätten, sofern erforderlich, nachgebessert.
Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) freut sich über „den Schulterschluss aller“ Projektpartner. Man verfolge das Projektziel weiter, erklärt Vorstand Michael Hünig, und beteilige sich „an den dafür notwendigen Initiativen“. Unterstützung erhält die BTE auch von Bremens Bausenator Dr. Joachim Lohse (Grüne) und den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). (mab/NaNa)

Infrastruktur
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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