Trotz des negativen Gerichtsentscheids wollen die Kommunen Stuhr und Weyhe ihre Stadtbahn-Pläne in einem neuen Verfahren weiterverfolgen, berichtet der „NDR“.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 26. August den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Bremer Stadtbahnlinie 8 in die niedersächsischen Umlandgemeinden aufgehoben. Die Planung sei rechtswidrig, da sie nach dem Personenbeförderungsgesetz und nicht nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz hätten erfolgen müssen, urteilt das Gericht. Auch sei die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erfolgt. Die Stadtbahn soll auf einer vorhandenen Güterzugstrecke entstehen. Die Gemeinden rechnen nun mit mindestens anderthalb Jahren Planungsverzug. (as/NaNa-Ticker)
Bremer Stadtbahn: Vorerst keine Verlängerung nach Niedersachsen
https://www.busundbahn.de/nachrichten/infrastruktur/detail/news/bremer-stadtbahn-vorerst-keine-verlaengerung-nach-niedersachsen.html
Bremer Stadtbahn: Vorerst keine Verlängerung nach Niedersachsen
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