OLG Düsseldorf: Ruhrbahn-Entscheidung erst im Herbst

Das OLG Düsseldorf hat den für den 17. April angesetzten Verkündigungstermin im Rechtsstreit um die Direktvergabe an die Ruhrbahn in Essen und Mülheim aufgehoben.

Wie NaNa und NaNa-Brief vom Gericht erfuhren, sei ein neuer Verhandlungstermin für September angesetzt worden. In dem Verfahren geht es darum, ob die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) umgesetzte Konstellation einer „Gruppe von Behörden“ eine Direktvergabe vornehmen darf, darüber hinaus um weitere Fragen der Direktvergabefähigkeit der Ruhrbahn. Im Verhandlungstermin Mitte Januar hatte das OLG noch angedeutet, sich möglicherweise mit einer Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu wenden (NaNa-Brief 4/19). Inwiefern die jüngste Entscheidung des EuGH zu den Fällen RVK und West-Verkehr, die ihm ebenfalls vom OLG Düsseldorf vorgelegt worden waren, den Fortgang des Ruhrbahn-Falls beeinflussen, bleibt nun abzuwarten. (mb)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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