Baden-Württemberg: ÖPNV-Finanzreform

Durch eine Neuordnung der Finanzströme im ÖPNV macht das Land Baden-Württemberg laut eigener Aussage das Bus- und Bahnfahren künftig attraktiver. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in der Anhörung.

Das Verkehrsministerium, der Landkreistag, der Städtetag und die beiden Verkehrsverbände VDV Baden-Württemberg und WBO sowie die Verkehrsverbünde im Land haben sich auf eine ÖPNV-Finanzreform verständigt. Jährlich werden derzeit rund 200 Mio Euro vom Land aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für die Finanzierung des Linienbus- und Straßenbahnverkehrs bereitgestellt. Im Rahmen der Reform werden die Finanzierungsströme in zwei Stufen neu geordnet. In der ersten Stufe (zum 1. Januar 2018) würden Mittel in Höhe der bisherigen Ausgleichsleistungen (rund 200 Mio Euro pro Jahr) unter Beibehaltung der bisherigen Verteilung zwischen den Kreisgebieten (Status-Quo-Verteilung) vollständig kommunalisiert. In der zweiten Stufe vom Jahr 2021 an sollen die Mittel stufenweise um 50 Mio Euro auf rund 250 Mio Euro (ab 2023) erhöht werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass die Status-Quo-Mittelverteilung durch einen weiterentwickelten Verteilungsschlüssel stufenweise ab 2021 abgelöst wird. Dieser enthalte raumstrukturelle sowie ÖPNV- und leistungsbezogene Parameter.

Sichergestellt wird, dass die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr, die von Schülern genutzt würden, in Höhe von mindestens 25 Prozent gegenüber den Fahrscheinen für Erwachsene vergünstigt werden. Mit den übrigen, nicht hierfür benötigten Mitteln können die kommunalen Aufgabenträger weitere Rabatte umsetzen oder diese zur Finanzierung von Fahrplanangeboten verwenden. (FM/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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