BDO munitioniert sich mit zweitem Ziekow-Gutachten

"Die Gestaltungsmöglichkeiten der ÖPNV-Aufgabenträger sind im Rahmen des geltenden Personenbeförderungs- und Vergaberechts durch Streichung der derzeitigen Regelungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zum Vorrang eeigenwirtschaftlicher" Verkehre abzusichern." Das fordert der Landkreistag von der nächsten Bundesregierung.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) sieht dies genau andersherum. Mit einem neuen Rechtsgutachten untermauert er seine Forderung, die eigenwirtschaftlichen Verkehre zu sichern und auszubauen. "Ein in der Verwaltungspraxis häufig angenommenes Wahlrecht für Aufgabenträger besteht somit nicht", erklärt der Verband.

Erstellt hat das Gutachten "zu Fragen der Direktvergabe von Verkehrsleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und der Reichweite des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre" der Verwaltungsrechtler Jan Ziekow, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Für Ziekow sind Thema wie Auftraggeber nicht unbekannt. Bereits 2008 erstellte er im BDO-Auftrag ein Gutachten. Nach dem Erlass der EU-Verordnung 1370/07 wurde darin herausgearbeitet, dass der deutsche Gesetzgeber weiterhin am Vorrang kommerzieller Verkehre festhalten müsse, auch mit Blick auf das Grundgesetz. Schon damals fürchtete der BDO eine Re-Kommunalisierungswelle.

Diese Furcht ist im Mittelstand und bei den nichtkommunalen Buskonzernen bis heute nicht abgeebbt, im Gegenteil: Sie hat sich weiter zugespitzt – und führte unter anderem vor kurzem zum Beschluss, ein bundesweites Transparenzregister im ÖPNV aufzubauen. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 49/17 vom 05.12.2017.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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