Direktvergabe für 250 Mio. EUR verboten

Eine Direktvergabe ist die Ausnahme von der Grundregel Wettbewerb, sagt die Vergabekammer Köln. Deswegen besteht sie auf der Einhaltung der strengen Auflagen. Das geplante gestufte Verfahren zwischen Rhein-Erft-Kreis und REVG erfüllt die Bedingungen nicht, ergaben ihre Prüfungen. Der ÖPNV-Regie wurden die Verfahrenskosten in der außergewöhnlichen Höhe von 100.000 EUR aufgebrummt.

Das Busunternehmen Tirtey aus Titz-Rödingen (Kreis Düren) betreibt im Rhein-Erft-Kreis die beiden Buslinien VRS-921 und 922. Eigenwirtschaftliche Verlängerungsanträge wurden gestellt, aber nicht genehmigt. Befristet bis Ende 2017 wurden befristete Erlaubnisse ausgestellt, denn Tirtey nimmt die Entscheidung der Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Köln nicht unwidersprochen hin.

Der Aufgabenträger betrachtet auch die Tirtey-Linien als Teil „seines“ Kreisverkehrs. Er hat im „TED“ angekündigt, das Gesamtnetz der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) direkt zu vergeben. Diese Regieeinheit verfügt aber nicht über Fahrzeuge und vergibt die Leistungen daher bislang an einen Generalunternehmer, den kommunalen Regionalverkehr Köln (RVK), an dem die REVG mit 12,5 % beteiligt ist. Um die Direktvergabe umzusetzen, sucht die REVG parallel nach einem Partner für „eine privat-öffentliche Gesellschaft …, die die Verkehrsdienste tatsächlich erbringt“. Alternativ könne dieser Partner die Verkehrsleistung auch allein erbringen, heißt es im „TED“.

Tirtey, vertreten von der Düsseldorfer Kanzlei RWP und ihrem ÖPNV-Experten Clemens Antweiler, hat diese Konstruktion mit zwei Vergabebeschwerden angefochten – in beiden Fällen erfolgreich, auch wenn die Spruchkammer nicht allen Argumenten folgte und auch die Position der Aufgabenträger stärkte. So hieß es beispielsweise, dass zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachungen noch nicht alle formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssten. (msa/NaNa Brief)Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 41/17 vom 10.10.2017.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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