Drei deutsche Direktvergaben landen vor dem EuGH

Die Kommunalunternehmen RVK, Wupsi und West Verkehr müssen weiter zittern. Das Düsseldorfer OLG hat seine Andeutungen wahrgemacht und überweist die strittigen Direktvergaben an den Europäischen Gerichtshof. Neben den Gesellschaftern-Aufgabenträgern sind damit nun auch Verkehrsverbünde offiziell in den Rechtsstreit eingebunden, ebenso die sog. „Stadtbusstädte“.

Insgesamt vier Vergabeprüfungen sind betroffen. Angestrengt wurden sie allesamt von nicht-kommunalen Antragstellern: dem Verkehrsbetrieb Hüttebräucker, der DB-Tochter Busverkehr Rheinland (BVR) und von Rhenus Veniro, dem Nahverkehrszweig des Rethmann-Konzernes.

Formal richten sich die Verfahren gegen die folgenden direktvergabewilligen Aufgabenträger: Kreis Heinsberg, Rheinisch-Bergischer Kreis (Bergisch Gladbach), Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg) und die Großstadt Leverkusen. Als direkt Betroffene sind auch deren Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Köln (RVK), Wupsi und West-Verkehr beigeladen.

Am Mittwoch, 3. Mai, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun endlich seine mehrfach verschobene Entscheidung verkündet. Demnach wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) um eine „Vorabentscheidung“ ersucht, also eine Grundsatzklärung im Interesse einer EU-weit einheitlichen Rechtsprechung. Dies betrifft die Fälle RVK und West-Verkehr direkt. Der Fall Wupsi ist nur indirekt betroffen. Dieser Rechtsstreit geht nicht an den EuGH. Aber auch er liegt nach dem OLG-Beschluss nun so lange auf Eis, bis ein Urteil der Luxemburger Richterkollegen vorliegt.

Die Überweisung an den EuGH bietet für den Düsseldorfer Vergabesenat die Gelegenheit, die teilweise auseinanderlaufende deutsche Rechtsprechung zu vereinheitlichen und so für eine rechtssichere Auslegung zu sorgen. (msa/NaNa Brief)

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Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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