Dresden: Beschluss zu Trambau ausgesetzt

Der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung einer Klage von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung eines Teilstücks der Dresdner Straßenbahntrasse von der Franz-Liszt-Straße–Wasastraße in die Tiergartenstraße–Oskarstraße angeordnet.

Nach Auffassung des Senats hat der Antrag nach derzeitiger Sach- und Rechtslage Aussicht auf Erfolg, da bei der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung schwerwiegende Verfahrensfehler unterlaufen seien. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Die Arbeiten an der Baustelle wurden am 19. April eingestellt.

Die Landesdirektion Sachsen will die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht festgestellten formalen Mängel so schnell wie möglich beheben. Dafür werden die Planunterlagen nun voraussichtlich ab Mitte Mai erneut öffentlich ausgelegt. Zuvor müssen die Unterlagen komplettiert und die Auslegung öffentlich bekanntgemacht werden. Alle Betroffenen haben dann einen Monat Zeit, Einblick in die Planungen zu nehmen. Bis zwei Wochen nach dem Ende der Auslegung können schriftlich Einwendungen erhoben werden. Anschließend wird ein Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten durchgeführt. Nach Abschluss des Erörterungstermins wird die Landesdirektion Sachsen einen Planergänzungsbeschluss fertigen. Dieser wird dann zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Für das gesamte Verfahren bis zur Vorlage des Planergänzungsbeschlusses veranschlagt die Landesdirektion einen Zeitraum von etwa vier Monaten. (FM/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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