E-Scooter – LG Kiel urteilt im Hauptverfahren gegen BSK und zugunsten der KVG Kiel

Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) braucht E-Scooter auch künftig nicht zu befördern, wenn die Beförderung dieser Hilfsmittel „das Recht der Fahrgäste auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit“ gefährdet.

Mit seinem Urteil vom 12. August hat das Kieler Landgericht (LG) im Hauptverfahren die Klage des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) abgewiesen. Der BSK zeigte sich enttäuscht und behielt sich weitere Schritte vor. Das LG Kiel hatte das Scooter-Verbot der KVG bereits im Eilverfahren bestätigt; diese Entscheidung war aber vom OLG Schleswig-Holstein kassiert worden. Das Obergericht hatte den pauschalen Ausschluss aller E-Scooter für nicht gerechtfertigt gehalten. Brandenburg stellt die Mitnahme von E-Scootern ins Ermessen des Betriebspersonals. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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