Eigenwirtschaftlicher Gegenantrag in Oldenburg abgelehnt - GVN setzt auf Klage seiner Führungsriege

Der kommunale Altbetreiber VWG hatte eine eigenwirtschaftliche Erbringung für nicht darstellbar gehalten und auf einen eigenwirtschaftlichen Antrag verzichtet, die vier Mittelständler Bruns/Hülsmann (Varel), Janssen (Wittmund), Meyering (Lingen) und von Rahden (Schwanewede) aber wohl, zumal ein getakteter Stadtverkehr einfacher zu erbringen sei als Regionalbusleistungen.

Ihr Verband GVN hält die Ablehnung des eigenwirtschaftlichen Antrages seitens der LNVG für juristisch nicht nachvollziehbar. „Die Formulierungen im Ablehnungsbescheid ähneln doch den beiden Entschließungsanträgen von Rot-Grün und dem des Wirtschaftsministeriums (MW)“, heißt es dazu. „Ist das ein Zufall?“, fragt der GVN in seinem wöchentlichen Rundbrief und weist darauf hin, dass bis kurz nach Neujahr gegen die Behördenentscheidung geklagt werden könne. Die Chancen auf einen Erfolg in diesem Verfahren seien „sicherlich wesentlich höher als in dem vorangegangen Antragsverfahren“. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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