Entgelte für nicht abgenommene Trassen: DB Netz soll Transdev 1,3 Mio. EUR erstatten

Das Frankfurter Landgericht hat DB Netz zur (Rück-)Zahlung von 1.309.851,49 EUR an Transdev verurteilt. Die stufte das Reduzierungsentgelt des früheren Trassenpreissystems als kartellrechtswidrig an. Vor einer drohenden Verjährung könnten weitere EVU Erstattungsforderungen stellen.

Wenn sich ein EVU bei DB Netz Trassen über einen Rahmenvertrag sichert, die Kapazitäten dann aber nicht abnimmt, muss es 15 % des eingeplanten Umsatzes als Ausgleich zahlen. Ersatzweise aber konnte eine betroffene Bahn an anderer Stelle aber auch mehr abnehmen. Das sieht das Trassenpreissystem jedenfalls für Rahmenverträge vor, die vor dem 14. April 2015 abgeschlossen wurden.

Transdev sah sich dadurch gegenüber den EVU aus dem DB-Konzern benachteiligt: Eine solche Kompensation falle dem bundesweit vertretenen Marktführer leicht, während kleine Bahnen regelmäßig zur Kasse gebeten würden. Man klagte auf Rückzahlung. Nun hat die 3. Zivilkammer erkannt, dass DB Netz mit der Ausgestaltung des Trassenpreissystems kleinere EVU behindert. Ihnen sei nicht möglich, Reduzierungen durch Bestellungen weiterer Trassenkilometer auszugleichen. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen den Parteien allerdings noch nicht vor, betonte Gerichtssprecher Arne Hasse gegenüber der Redaktion. Auch sei das Urteil nicht rechtskräftig.

Bei Transdev will man sich in diesem Stadium des Rechtsstreits nicht äußern. Gleichwohl dürften nun weitere EVU prüfen, ob auch sie vor einer drohenden Verjährung Rückzahlungen fordern. Auch ist denkbar, dass Besteller ihre Ersteller zu solchen Schritten auffordern, um zu Unrecht gezahlte Trassenkosten von DB Netz zurückzuholen. Zumal dann, wenn Minderbestellungen durch überproportional angestiegene Infrastrukturkosten ausgelöst wurden.

Fundstelle: LG Frankfurt, Urteil verkündet am 9.2.2017, Az. 2-03 O 342/15. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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