Gothaer Busstreit: Innenminister mahnt Kreis zur Sparsamkeit – Neue Rechtsmittel und Wendungen

BDO-Präsident Wolfgang Steinbrück erbringt die aus seiner Sicht vertragsgemäß geschuldeten Leistungen – und erwartet dafür auch Bezahlung. Doch parallel fahren auch die von der RVG Gotha beauftragten neuen Subunternehmer weiter. Ein Vermittlungsversuch ist gescheitert.

Die Auseinandersetzung beschäftigt weitere juristische Instanzen, zunehmend aber auch die Politik. So hat der Thüringer Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) den Landkreis Gotha im „MDR“ aufgefordert, das Risiko von Doppelzahlungen zu minimieren. Der Aufgabenträger und RVG-Eigentümer sei verantwortlich für den sparsamen Umgang mit Steuergeldern. Zuvor habe der Präsident des Landesrechnungshofes, Sebastian Dette, den Minister gebeten, sich mit dem Fall zu befassen.

Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen fordert, dass das „teure Spektakel sofort beendet“ werden müsse. Doch zunächst haben wieder Gerichte und Schiedsgerichte das Wort:
• VK Weimar sieht Verstoß gegen EU-Recht: Die RVG hätte die Verträge der neuen Subunternehmer, die Steinbrück ab Januar 2017 ersetzen sollen, europaweit ausschreiben müssen. Es sei „zweifelhaft“, ob das durchgeführte Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Vorschriften der EU-Sektorenverordnung „in Einklang zu bringen“ sei. Zu diesem Ergebnis ist die Vergabekammer Thüringen gekommen. Laut „MDR“ hat Steinbrück das Nachprüfungsverfahren beantragt. Er wies unter anderem auf das Auftragsvolumen von 350.000 EUR monatlich hin. Die Vergabekammer zweifelte zudem an der Rechtmäßigkeit der Kündigung von Steinbrück. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 10/17 vom 07.03.2017.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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