Hülsmann-Erfolg im Eilverfahren

Verwaltungsgericht verbietet LNVG Weitergabe seiner 45a-Daten an Aufgabenträger – GVN erwartet nun Verschiebung der „Verländerung“.

In einem Musterverfahren hat das Verwaltungsgericht Hannover der niedersächsischen
Genehmigungsbehörde (LNVG) untersagt, dem zuständigen Aufgabenträger die im Jahr 2015 geleisteten
pauschalierten 45a-Ausgleichszahlungen sowie die Fahrplankilometer weiterzugeben, bis die Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes verabschiedet ist. Wegen der durch die juristische Auseinandersetzung erzwungene Verzögerung geht der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) davon aus, dass die rot-grüne Landesregierung ihre geplante Novelle nun nicht mehr zum 1. Januar 2017 in Kraft setzen kann. (msa/NaNa-Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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