Neues Mobilitätsgesetz für Berlin

Die Berliner Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat den Referentenentwurf des Mobilitätsgesetzes vorgelegt, das die Mobilität in der Bundeshauptstadt umwelt- und klimafreundlich gestalten soll.

Erstmals werden alle Verkehrsmittel integriert betrachtet. In einer wachsenden Stadt müsse sichergestellt sein, dass allen Verkehrsteilnehmern eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung steht, betonte die Senatorin. „Der Referentenentwurf stärkt den ÖPNV und den Radverkehr und damit das Verkehrssystem insgesamt. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben.“ Ziel des Gesetzes ist eine sichere, gesunde und umweltfreundliche Mobilität, die für alle zugänglich ist. Das Gesetz bekräftigt das Ziel des Senats, spätestens im Jahr 2050 den motorisierten Verkehr in Berlin klimaneutral zu gestalten. Und die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer soll langfristig auf ein Minimum reduziert werden (Vision Zero). Zwei der wichtigsten Maßnahmen hierfür sind die Umgestaltung gefährlicher Knotenpunkte und die sichere Gestaltung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen.

Der Entwurf besteht zunächst aus drei Bausteinen: Der erste Teil beschreibt allgemeine, verkehrsträgerübergreifende Ziele, der zweite Teil behandelt den ÖPNV und der dritte Teil regelt den Radverkehr. Im nächsten Jahr folgen die Teile zu Fußverkehr und Intelligenter Mobilität (unter anderem Carsharing und Digitalisierung).

Das Mobilitätsgesetz bildet die verbindliche Grundlage für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr) und für alle anderen Planwerke, heißt es von der Senatsverwaltung. Künftig sei nicht nur der Nahverkehrsplan gesetzlich verankert, sondern auch die anderen Planwerke wie der Radverkehrsplan, die Fußverkehrsstrategie und das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept.

Im Abschnitt zum ÖPNV fördert das Gesetz den barrierefreien Ausbau der Haltestellen und Stationen. Außerdem sieht es ein sogenanntes Vorrangnetz für den ÖPNV vor. Dieses umfasst die Strecken mit einem dichten Angebot oder einer hohen Fahrgastnachfrage, damit ihre Bedeutung bei der Planung anderer Verkehrsmittel angemessen berücksichtigt werden kann.

Mit dem Gesetz wird auch die Grundlage für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur geschaffen. Dazu gehören unter anderem ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht, sichere Fahrradwege, Radschnellverbindungen und deutlich verbesserte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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