Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung

Durch das vom Stuttgarter Landtag am 11. Oktober beschlossene ÖPNV­Finanzierungsgesetz werden die Finanzströme zwischen Land Baden-­Württemberg, Kommunen und Verkehrsunternehmen neu geordnet und in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel hauptsächlich für den Busverkehr bereitgestellt.

Künftig sollen die Stadt- und Landkreise direkt das Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Finanzierung des Linienbusverkehrs zugewiesen bekommen und diese Mittel von 2021 an schrittweise steigen. Die Kreise sind bereits für die Organisation der Busverkehre verantwortlich. In einer ersten Stufe (zum 1. Januar 2018) werden Mittel in Höhe der bisherigen Ausgleichsleistungen (rund 200 Mio Euro pro Jahr) unter Beibehaltung der bisherigen Verteilung zwischen den Kreisgebieten (Status Quo-Verteilung) vollständig kommunalisiert. In der zweiten Stufe vom Jahr 2021 an werden die Mittel stufenweise um 50 Mio Euro auf 250 Mio Euro (ab 2023) erhöht.

Der schrittweise ab 2021 einzuführende Verteilungsschlüssel enthält raumstrukturelle sowie ÖPNV- und leistungsbezogene Parameter. Der Betrag wird je zur Hälfte aus originären Landesmitteln und aus dem kommunalen Finanzausgleich erbracht. Damit berücksichtigt das Gesetz die durch die Reform ebenfalls notwendige Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes. Sichergestellt wird ferner, dass die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr mindestens um 25 Prozent gegenüber den Fahrscheinen für Erwachsene vergünstigt werden. (FM/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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