Planungssicherheit bei SPNV-Mitteln

Bundesregierung und Ministerpräsidenten haben sich am 16. Juni auf die Höhe und die Verteilung der Regionalisierungsmittel bis 2031 geeinigt. Die Neuregelung trifft bei den Branchenverbänden auf breite Zustimmung.

Vereinbart wurde eine weitere Erhöhung der Mittel von den zunächst ereinbarten 8 auf 8,2 Mrd Euro pro Jahr. Diese werden mit jährlich 1,8 Prozent dynamisiert. Von diesem Gesamtbetrag werden 200 Mio Euro pro Jahr direkt an die östlichen Bundesländer verteilt, die restlichen Gelder nach dem unter den Ländern vereinbarten „Kieler Schlüssel“. Dies soll gewährleisten, dass kein Land weniger Mittel als bisher erhält.

Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sei die Einigung ein wichtiges Signal für künftige Planungssicherheit, begrüßt Jürgen Fenske, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
die Einigung. Die erneute Erhöhung sei „ein sehr gutes Ergebnis“. Der Beschluss müsse nun „sehr schnell“ gesetzlich festgeschrieben und umgesetzt werden, „denn die Verkehrsverbünde und Aufgabenträger warten händeringend auf die Regionalisierungsmittel, um die Verkehre für die kommenden Jahre verlässlich planen und bestellen zu können“.

Mit der weiteren Anhebung und „der Vorwegentnahme zugunsten der Ostländer können alle Beteiligten auch langfristig ihren Auftrag erfüllen“, kommentiert Thomas Geyer, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (BAG-SPNV). Nun gelte es, im Eisenbahnregulierungsgesetz sicherzustellen, dass insbesondere die Preisentwicklung bei den Trassen- und Stationsgebühren nicht oberhalb der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel liege.

Thomas Hailer, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF), freut sich über die Zerschlagung des „Gordischen Knotens im Nahverkehr“. Ein Wermutstropfen sei, dass eine Verständigung über die Fortführung der Entflechtungsmittel für Verkehrsinvestitionen von Städten und Gemeinden weiter auf sich warten lässt. Stephan Krenz, Präsident des Interessenverbands Mofair, bewertet die Einigung als „gutes Paket“ sowohl für die Fahrgäste, als auch für Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Es bestehe nun Planungssicherheit für anstehende Vergabeverfahren. (NaNa / mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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