RP Karlsruhe verteidigt Genehmigung für DB Südwestbus

In seinem eigenwirtschaftlichen Antrag hat DB Südwestbus (RVS) dem Aufgabenträger in Pforzheim insgesamt 398.000 Jahreskilometer mehr zugesichert, als dieser in seinem „Minimalangebot“ vorgegeben hatte. Die Zusatzleistung resultiere vor allem daraus, dass RVS einen 15-Minuten-Takt anbot, statt des vorgegebenen Halbstundentaktes, betont die Genehmigungsbehörde.

Zugleich macht das RP Karlsruhe deutlich, warum es den zweiten eigenwirtschaftlichen Antrag der Busunternehmer aus Pforzheim und dem Enzkreis (PE-Bus) ablehnen musste: Diese hätten ihren Antrag zum einen nach der Dreimonatsfrist gestellt, zum anderen aber in Kenntnis des RVS-Antrages.

„Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 29. Oktober 2009 (für) den Genehmigungswettbewerb … gefordert, dass ‚jeder Anbieter sein Angebot eigenständig und ohne Kenntnis des Angebots der übrigen Bewerber abgibt“, betont das RP. Im Lichte dieses Urteils und der PBefG-Novelle sei der PE-Antrag auszuschließen gewesen, nachdem sich der RVS-Antrag als genehmigungsfähig erwies. Damit die DB ihre Zusagen auch tatsächlich einhält, hat die behörde ihren zehnjährigen Genehmigungsbescheid mit Auflagen abgesichert.

Diese Auflagen bieten vielleicht doch noch einen Hebel, um den DB-Erfolg anzufechten. Am 10. Februar wird der Gemeinderat über ein Widerspruchsverfahren und ggf. eine Klage entscheiden. Claudia Wiest, die verbliebene Geschäftsführerin des kommunalen Altbetreibers, hat unterdessen an alle Beteiligten appelliert, „sich ihrer großen sozialen Verantwortung bewusst zu sein und alles zu tun, um für die Beschäftigten der SVP die drohenden Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust, Lohneinbußen abzumildern“. (msa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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