Sprachregeln für Lokführer

Zwischen Brüssel und Berlin gibt es Dissonanzen wegen neuer EU-Vorschriften zu Sprachkenntnissen von Lokführern.

Es geht um Lockerungen für den grenznahen Bahnverkehr, die spätestens im vergangenen Juli in Kraft treten sollten, wie die EU-Kommission mitteilt. Lokführer, die ins europäische Ausland fahren, müssen sich dort in Notsituationen gut verständigen können – in der dortigen Behördensprache. Aus Deutschland fehlt laut Medienberichten bislang die Rückmeldung zur Umsetzung. Wenn die EU-Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten Bescheid erhalte, drohe ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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