Steuerentlastung für E-Busse

Der Bundestag hat am 1. Juni die Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Eingeschlossen ist auch die Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes für Erdgasbusse. Der Schritt trifft sowohl beim Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) als auch beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) auf Zustimmung.

Mit der Neuerung sind Entlastungsmöglichkeiten für alle Elektro- und Plug-In-Hybridbusse verbunden, die im ÖPNV zum Einsatz kommen. Im Detail ist vorgesehen, dass für E-Busse künftig die ermäßigte Stromsteuer von 11,42 Euro pro Megawattstunde gilt. Dies bedeutet, wie der bdo mitteilt, eine Entlastung von 9,08 Euro pro Megawattstunde im Vergleich zum bisherigen Stand. Diese Umstellung folge inhaltlich den Vorschlägen des bdo und bringe eine Gleichstellung von Elektro- und Hybridbussen mit dem Schienenverkehr sowie mit Oberleitungsbussen. „Mit dieser Gesetzesänderung wird ein guter und auch notwendiger Schritt für die Förderung der Elektromobilität im Öffntlichen Personennahverkehr vollzogen“, sagt Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo. „Die bislang höhere Steuerbelastung für Busse mit Elektro- und Hybridantrieb im Vergleich zum Schienenverkehr war unfair und unzeitgemäß.“ Man appelliere nun, die ebenfalls notwendige EEG-Umlageermäßigung für E-Busse folgen zu lassen.

Auch der VDV sieht sich in seinen Forderungen bestätigt: „Das ist eine wichtige Entscheidung im Hinblick auf die Förderung emissionsarmer und umweltfreundlicher Mobilität im ÖPNV, die wir sehr begrüßen“, betont VDV-Vizepräsident Ingo Wortmann. Durch die Steuerentlastungen werde der Einsatz von Elektro-, Hybrid- und Erdgasbussen für die Verkehrsunternehmen wirtschaftlicher und somit attraktiver. Wie der bdo fordert der VDV nun auch die Gleichbehandlung von Bus und Bahn bei der EEG-Umlage. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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