Uber-Entscheidung stößt bei Arbeitgebern wie Gewerkschaften auf Zustimmung

Ein Verkehrsunternehmen, nicht nur eine App: So stuft der EuGH den neuen Mitspieler ein – mit weitreichenden Folgen für Plattformen im Mobilitätsmarkt.

Hauptargument des EuGH ist dabei, dass die Vermittlung von Fahrten im Stadtverkehr mittels App „untrennbar mit der Verkehrsleistung verbunden“ sei. Für das Uber-Geschäftsmodell gelten daher weder allein die EU-Regeln zur Dienstleistungsfreiheit noch diejenigen zum elektronischen Geschäftsverkehr. Beides hätte dem US-Konzern eine europaweite Vermittlungstätigkeit à la Ebay oder Amazon ermöglicht. Nun aber steht fest: Uber ist als Verkehrsunternehmen einzustufen – und muss sich daher den jeweiligen nationalen Regulierungen für den Taxi- und ÖPNV-Markt unterwerfen.

Mit seinem Urteil folgte der EuGH der Argumentation seines Generalanwaltes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit eben im Verkehrssektor verortete. Für ihn war dabei auch Ubers Kontrolle über die Produktion (Fahrerbewertung, Auftragszuteilung) und die Preise hochrelevant.

Nach dem EuGH-Urteil hat die Plattform ihr Geschäftsmodell umgehend angepasst. Man habe früher viele Fehler gemacht, nun aber wolle man sich im Rahmen der Gesetze bewegen, erklärte Konzernchef Dara Khosrowshahi, aber auch Deutschlandchef Christoph Weigler. Weigler drückte zugleich die Hoffnung aus, dass der bestehende enge Regulierungsrahmen mithilfe von Autokonzernen wie Daimler oder VW aufgeweicht werden könne.

Ein wegweisendes Urteil, das da in Luxemburg gefällt wurde – das ist auch die Meinung des Verkehrsgewerbe-Weltverbands IRU. Er sieht den Grundsatz bestätigt, dass vergleichbare Dienstleistungen auch demselben Ordnungsrahmen unterliegen müssen. Geradezu enthusiastisch ist die Bewertung seitens der europäischen Verkehrsgewerkschaften. Ihr Dachverband ETF stuft das EuGH-Urteil gegen Uber als „einen echten Sieg der berufsmäßigen Fahrer“ ein, und zwar „ungeachtet der Tatsache, ob sie für Uber oder traditionell operierende Unternehmen“ arbeiteten. Die ETF begrüßt zwar neue, digitale Dienste, wenn sie den Kunden mehr Mobilität bescheren. Aber der Fortschritt müsse an faire Wettbewerbs- und faire Arbeitsbedingungen gekoppelt sein, ebenso an ein hohes Verbraucherschutzniveau. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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