Vorerst keine Abschlagszahlung für Steinbrück

Das Erfurter Landgericht hat am Freitag den Eilantrag von Steinbrück abgelehnt, mit dem er von der RVG Gotha 170.000 EUR als Sofortabschlag für seine im Dezember erbrachten Leistungen begehrte. Begründet wurde der Antrag mit der finanziellen Notlage des Unternehmens.

Nach Auffassung des Richters ist es nicht möglich, in einer solchen Notlage rückwirkend einen Abschlag zu verlangen, meldet der „MDR“. Die Entscheidung über Steinbrücks Eilantrag zu einem Abschlag für Januar 2017 wurde auf Ende März vertagt. Ob der Subunternehmervertrag dann noch weiterbesteht, ist strittig.

Unterdessen hat Landrat Konrad Gießmann (CDU) vor dem Gothaer Kreistag sowohl die Kündigung der Subunternehmers Steinbrück als auch die Kündigung des früheren RVG-Geschäftsführers Markus Würtz gerechtfertigt. Wirtschaftsprüfer hätten eine Änderung des Abrechnungsmodus an den Gremien vorbei nachgewiesen, und Steinbrück habe von Nachzahlungen profitiert.

Zudem besteht aus Gießmanns Sicht der begründete Verdacht, dass der RVG Leer- und Anfahrtskilometer angelastet wurden, die im Reise- bzw. Fernverkehr entstanden, berichtet die „Thüringer Allgemeine“ aus der Kreistagssitzung. Steinbrück hat bereits früher darauf hingewiesen, dass die Anwürfe haltlos seien und Markus Würtz die Arbeitsgerichtsprozesse gegen seinen früheren Arbeitgeber RVG gewonnen habe. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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