BAG-SPNV gegen Forderung zu Personal

Eine entsprechende Formulierung solle in die Novellierung des Vergaberechts zumindest als „Soll-“ oder besser als „Muss-“Vorschrift einfließen. „Die Anordnung zur verpflichtenden Übernahme der Personale des Altbetreibers gefährden den erfolgreichen Wettbewerb“, hält Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV), dem entgegen. Eine verpflichtende Übernahme sei nicht nötig. Wegen des Personalmangels bei Triebfahrzeugführern könnten diese sich „ihren Arbeitgeber quasi aussuchen.“ In Verbindung mit Tariftreue- und Mindestlohngesetzen „kann von Lohndumping nicht gesprochen werden“. Auf Grundlage der VO-1370/2007 könne jeder Aufgabenträger bereits den Personalübergang in einer Ausschreibung fordern. Grundsätzlich bestehe hierbei aber die Gefahr, dass das abgebende Unternehmen „nicht marktfähige Strukturen“ weiterreiche. Hierdurch könnten Restrukturierungskosten auf den Wettbewerber abgewälzt werden. Dies wiederum könnte andere Anbieter abhalten, den Markt verkleinern und den Einkauf von SPNV-Leistungen verteuern.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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