Behindert die DB den Wettbewerb?

„Die Sonderrolle des bundeseigenen DB-Konzerns hemmt die Entwicklung der Schiene als Ganzes auch weiterhin“. Und: „Defizite bei der Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor bestehen fort“. Diese Kernaussagen enthält das diesjährige Sondergutachten der Monopolkommission, eines Gremiums aus fünf unabhängigen Experten vor allem zur Beratung der Bundesregierung.

Während etwa der Verband Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE), der die Interessen der nicht bundeseigenen Güterbahnen vertritt, die Feststellungen umgehend verbreitete, lehnte die Deutsche Bahn (DB) trotz mehrfacher Nachfrage eine Stellungnahme ab. Dabei gäbe es Etliches entgegenzusetzen.

Die Zahl der Wettbewerber der Deutschen Bahn hat 2016 von 412 auf 421 weiter zugenommen; das ist erheblich mehr als in allen anderen Ländern. Fast ein Drittel der Betriebsleistungen auf dem DB-Netz entfällt auf diese Wettbewerber. Im Regionalverkehr besteht Wettbewerb, indem die Aufgabenträger Leistungen, die sie bestellen wollen, öffentlich ausschreiben. Wenn danach trotzdem DB Regio weiter fährt, können ein besseres Ergebnis, aber auch unzureichende Angebote oder fehlende Wettbewerber die Ursache sein.

Viel bedeutender als dieser intramodale Wettbewerb von Bahnunternehmen untereinander ist der intermodale Wettbewerb mit den übrigen Verkehrsträgern, vor allem mit der Straße. Für Lastwagen sind bisher nur die Autobahnen und besondere Bundesstraßen mautpflichtig, auf der Schiene ist im gesamten Netz und für jeden Zug die nicht unerhebliche Trassengebühr zu zahlen. Auch Schiffs- und Luftverkehr haben im Wettbewerb Vorteile.

Die von der Kommission konkret genannten Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der DB sind „Strukturen bei der Tarifierung und dem Fahrkartenvertrieb“ – je nach Blickwinkel wohl eher ein Nebenschauplatz. Kritisch bewertet wird auch die Entscheidung der Bundesregierung, der DB mit einer Finanzspritze von 2,4 Mrd Euro auszuhelfen. Dabei bestehe das Risiko, dass die Finanzzuschüsse nach EU-Recht als unerlaubte staatliche Beihilfe qualifiziert würden. Dies könne nur vermieden werden „durch eine Form der Finanzzuführung, die gewährleistet, dass die Begünstigung auf die Infrastruktur beschränkt bleibt“ – und nicht etwa den im Wettbewerb stehenden Sparten wie DB Regio zugutekomme. An dieser Stelle mahnen die Wettbewerbsexperten die eigentumsrechtliche Trennung von Infrastruktur und Betrieb im Konzern an. (rrr/mab/NaNa)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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