„Eigenwirtschaftlicher Antrag nur Hilfskonstrukt.“

In Sachen Direktvergabe rumort es weiter in Saarbrücken. Jetzt hat der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion seinen Rückzug angekündigt. Die Stadtwerke erläutern im „NaNa-Brief“ ihre Position. „Plan B“, der eigenwirtschaftliche Antrag, muss mehrere Entscheidungsstufen durchlaufen.

Noch sitzt Peter Bauer, von Beruf Regierungsangestellter und seit 1969 SPD-­Mitglied, im Saarbrücker Stadtrat der Fraktion seiner Partei vor. Insgesamt acht Jahre hatte der wahlkampferprobte Kommunalpolitiker dieses Amt inne. Jetzt aber hat der 65-­Jährige überraschend angekündigt, sich Ende Januar zurückzuziehen, um rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2019 dem Nachwuchs Platz zu machen.

Im Führungsstreit bei Saarbahn und Saarbahn Netz hat sich Bauer offen auf die Seite von Andreas Winter geschlagen und gegen Peter Edlinger und damit indirekt auch gegen die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) Position bezogen. Dieser Streit habe seine Entscheidung „erleichtert“, sie sei aber nicht ausschlaggebend gewesen, sagte Bauer nun der „Saarbrü­cker Zeitung“.

Bekanntlich musste Winter, der nur auf die Direktvergabe setzte, gehen; Edlinger und Stadtwerke-­Konzernchef Thomas Severin hingegen setzten sich durch. Damit war gleichtzeitig klar, dass die Saarbahn auch einen eigenwirtschaftlichen Antrag prüfen werde.

Zwischenzeitlich hat auch die heutige Saarbahn-­Geschäftsführung auf die Anfrage der Redaktion reagiert und ihre Beweggründe dargelegt. Der eigenwirtschaftliche Antrag ist demnach unverändert Plan B, „nur ein Hilfskonstrukt, nicht Mittel zum Zweck, sondern die Antwort im Fall der Fälle, um die Verkehrsleistungen und damit möglichst viele unserer Arbeitsplätze im Konzern zu erhalten“, wie Stadtwerke-­Sprecherin Ulrike Reimann ausführt. Sie verweist auf das mehrfach gestufte Verfahren, dem auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zugestimmt hätten: Zunächst gebe es nur den Auftrag an die Geschäftsführung, bis Ende Januar 2018 ein Konzept für einen eigenwirtschaftlichen Antrag vorzulegen. Erst danach entscheide der Aufsichtsrat, ob dieser tatsächlich im Februar/März erarbeitet wird. Wenn ja, entscheiden die Aufsichtsräte Ende März 2018 erneut, ob die Geschäftsführung ermächtigt wird, Plan B überhaupt einzubringen. „Vor der Aufsichtsratssitzung werden wir keine Details eines Konzeptes veröffentlichen und im Anschluss aus Wettbewerbsgründen ebenfalls nicht“, betont die Stadtwerke-­Sprecherin. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Beibehaltung des kommunalen Tarifvertrages (TV­N) immer als Voraussetzung gilt.

Verdi hingegen fürchtet nach Äußerungen der Saarbahn-­Spitze auf einer Betriebsversammlung, dass diese Zusage nur für die Altbeschäftigten gilt, nicht jedoch für Neueingestellte. Eine Spaltung der Belegschaft will sie abwenden. Außerdem fürchtet die Gewerkschaft, dass übertarifliche bzw. betriebliche Vorteile wegfallen. (msa/NaNa Brief)

Unternehmen & Märkte
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn