Eskalation in Gotha geht weiter

Wolfgang Steinbrück mit Erfolg vorm OLG und Strafantrag wegen vorgetäuschter RVG-Insolvenz – Markus Würtz rehabilitiert.

Am 18. Mai hat das OLG Jena im Eilverfahren rechtskräftig entschieden, dass Busunternehmer und BDO-Präsident Wolfgang Steinbrück das von der RVG gestellte RBL vorerst behalten darf. Der RVG-Insolvenzverwalter hat nach Angaben des Gerichtes nicht dargelegt, dass er auf dieses Leitsystem dringend angewiesen sei. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache sei der ÖPNV auch nicht gefährdet.

Der Wunsch der RVG, bei Steinbrück weitere Einnahmen zu verhindern, reichte dem OLG nach eigenen Angaben ebenfalls nicht aus, eine Herausgabe des RBL festzusetzen. Unterdessen wendet sich Steinbrück mit einer Beschwerde beim Amtsgericht Erfurt gegen die Eröffnung des RVG-Insolvenzverfahrens. Er begründet das damit, dass die RVG in ihrem Insolvenzantrag Ansprüche gegen das Land auf Ausgleichsmittel für 2016 und 2017 in Höhe von 1,4 Mio. EUR nicht angegeben habe. Somit habe der RVG die behauptete Zahlungsunfähigkeit gar nicht gedroht.

Mit ihrer Insolvenz will die RVG verhindern, dass Steinbrück seine (noch nicht rechtskräftigen) Forderungen durchsetzen kann. Die Ausgleichsmittel seien beantragt, sagte Insolvenzverwalter Rolf Rombach der „DPA“. Sie seien zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig. Steinbrück hat wegen der RVG-Insolvenz zuvor bereits Strafanzeige gestellt, wegen vorsätzlichen Bankrotts in Tateinheit mit Gläubigerbegünstigung. Die RVG habe noch kurz vor dem Insolvenzantrag Rechnungen der übrigen Subunternehmer über 250.000 EUR bezahlt und diese Mittel somit den anderen Gläubigern entzogen, meldete der „MDR“.

Insolvenzverwalter Rombach verteidigte in einer RVG-Pressemitteilung die Zahlungen als rechtmäßig. Es handele sich zu 80 % um Bargeschäfte, die zeitnah zu erfolgen hätten. Diese Summen könnten, anders als von Steinbrück behauptet, auch nicht zurückgefordert werden. Zudem sei die von Steinbrück behauptete Forderung noch nicht rechtskräftig festgestellt. Rombach wirft Steinbrück zudem Doppelzüngigkeit vor. Denn auch er selbst habe am 31. März, also drei Tage nach dem RVG-Antrag, ebenfalls einen Antrag auf RVG-Insolvenz gestellt. Würde die RVG ihren eigenen zurücknehmen, so wäre der Steinbrück-Antrag jedoch weiter im Rennen, heißt es nun bei der RVG – und er bekäme Zugriff auf alle ÖPNV-Genehmigungen im Landkreis.

Der Insolvenzverwalter weist zudem die Behauptung zurück, der Kreis Gotha habe als RVG-Mehrheitsgesellschafter monatelang erfolglos versucht, den Mitgesellschafter und Auftragnehmer Steinbrück herauszudrängen. „Die Entscheidung des RVG-Geschäftsführers Uwe Szpöt, die Verträge mit Steinbrück zu kündigen, hatten aber alle anderen Gesellschafter ebenfalls zugestimmt“, heißt es nun. (msa/NaNa Brief)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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