GVN-Führungsriege klagt gegen Ablehnung ihres Oldenburger Gegenantrages

Eine fristwahrende Klage sei eingegangen, hat die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) vom Oldenburger Verwaltungsgericht erfahren.

Der Anwalt der vier Mittelständler habe zunächst Akteneinsicht beantragt und will dann die Klage begründen, teilte Hans-Joachim Hoffmann, in der Genehmigungsbehörde für PBefG-Grundsatzfragen und Rechtsmittelverfahren zuständig, auf Rückfrage der Redaktion mit.

Der GVN hatte eine Klage im Vorfeld ausdrücklich gutgeheißen. Die Interessenvertretung der Mittelständler stufte die Ablehnung des eigenwirtschaftlichen Antrages öffentlich als politisch motiviert ein. Der Ablehnungsantrag ähnele doch sehr einem rot-grünen Entschließungsantrag im Landtag.

Dagegen hat sich die LNVG verwahrt. Die Ablehnung des Antrages sei erfolgt, weil er in zentralen
Punkten nicht den Vorgaben des Aufgabenträgers entsprochen habe.

PBefG- Bereichsleiter und Pressesprecher Rainer Peters nannte in diesem Zusammenhang unter anderem begründete Zweifel an der Auskömmlichkeit, den teilweise geplanten Einsatz von Diesel- statt
Gasbussen sowie die Verwendung von LE- statt von durchgängigen Niederflurbussen. Diese
Stellungnahme erfolgte noch vor der Klageerhebung. (msa/NaNa Brief)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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