Verzicht auf Gründung der „VER neu“

Finanzamt will Steuer-Konstrukt nicht anerkennen

Im Rahmen der Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens (VER neu) zwischen Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr (VER alt) und Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG sollten die Verluste von der VER alt übernommen und dabei Steuervorteile im Rahmen des Querverbunds mit dem Energieversorger AVU in Anspruch genommen werden. Diesem Konstrukt hat die Finanzbehörde nicht zugestimmt. Nun soll auf die Gründung der "VER neu" verzichtet und die Bogestra mit 30 Prozent am Altunternehmen beteiligt werden. (jb/NaNa-Ticker)

Unternehmen & Märkte
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn