Politik & Recht
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist es mit EU-Recht derzeit nicht vereinbar, wenn Kommunen ihre Betriebe, die dauerhaft Verlust erwirtschaften, in kommunale Eigengesellschaften wie beispielsweise Stadtwerke GmbHs auslagern und dadurch Steuern sparen, meldet der „Bayerische Rundfunk“.
24.10.2019