Unternehmen & Märkte
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 10. Oktober in einer Grundsatzentscheidung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bestätigt, dass Städte und Kreise frei entscheiden können, welche rechtlichen Gestaltungen sie verwenden, wenn sie den ÖPNV finanziell unterstützen wollen.
22.10.2019