Politik & Recht
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt und damit seine Rechtsprechung zum Marktregime im ÖPNV weiter verfeinert. Bereits in den Fällen Heinsberg/West-Verkehr und Rheinisch-Bergischer-Kreis/RVK (C-266/17 und C-267/17) hat der EuGH festgestellt, dass Direktvergaben ohne Dienstleistungskonzession nach den Inhouseregeln des allgemeinen Vergaberechtes (Richtlinien 2014/24 und 2014/25) erfolgen müssen.
22.05.2019