Politik & Recht
Reicht die Berufsfreiheit so weit, dass der Busunternehmer aus eigener Initiative Linienbündel vergrößern darf, um sie eigenwirtschaftlich zu bedienen? Die Frage, ob darin eine neue Form der Rosinenpickerei zu sehen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am vergangenen Dienstag verhandelt. Dabei ging es auch um die Frage, was mehr zählt: die Vorabbekanntmachung oder der Nahverkehrsplan.
18.07.2018