Politik & Recht
Das Personenbeförderungsgesetz greift ausdrücklich nicht für Pkw-Beförderungen, „wenn … das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt“. Das gilt sogar dann, „wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind“ (§ 1 PBefG). Was aber ist unter „Fahrt“ zu verstehen? Und was zählt zu den Betriebskosten, was nicht? Das Bundesverwaltungsgericht wird diese Frage nun in einem Revisionsverfahren auszuloten haben. Für die „Uberisierung“ des Verkehrs eine hochspannende Frage.
12.07.2017