Unternehmen & Märkte
Der Begünstigte müsse zwar nicht ein „erhebliches Risiko“ tragen, aber doch ein „wesentliches“. Wo aber die öffentliche Hand einen Ausgleich zusichere, schütze sie den Begünstigten vor den „Unwägbarkeiten des Marktes“. Deswegen sei eine solche…
20.01.2016