Politik & Recht
Eine weitere Klage zum Erhalt des Stuttgarter Kopfbahnhofes könnte drohen. Für Überlegungen der Deutschen Bahn, die Gäubahn Stuttgart – Horb – Singen – Zürich) für zehn oder gar 15 Jahre vom Stuttgarter Hauptbahnhof abzukoppeln, liege keine Genehmigung vor; zudem verstoße die Unterbrechung gegen die eisenbahnrechtliche Betriebspflicht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Passauer Juraprofessors Urs Kramer für BUND, Pro Bahn, VCD und weitere Verbände.
05.05.2022