Politik & Recht
Mindestens eine Genehmigung war noch im Flix-Bestand, die für Köln einen Halt am ZOB Breslauer Platz vorsah. Aber nutzen kann das Unternehmen diesen Rechtstitel nicht. Denn der Stadtrat beschloss 2015, alle Fernbus-Innenstadthalte an den 15 Kilometer außerhalb gelegenen Flughafen zu verlegen. Kurz vor dem Ablauf dieser Genehmigung hat das OVG NRW nun entschieden, dass die „Standort-Grundentscheidung“ der PBefG-Behörde die kommunale Straßenverkehrsbehörde bindet.
26.04.2023