Eindeutige Qualitätskriterien für Stationen gefordert

Nach Information der Bundesnetzagentur hat derzeit kein einziger Aufgabenträger einen Nutzungsvertrag mit der DB Station & Service abgeschlossen, obwohl die Aufgabenträger nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz selbst zugangsberechtigt sind. Der Grund hierfür dürfte nach jetzigem Stand unter anderem darin zu finden sein, dass die notwendigen Vertragswerke sehr komplex sind und die Aufgabenträger sich für die Vertrags- ausgestaltung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung eigene Kompetenzen mit entsprechendem Personal aufbauen müssten, meinen Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und sein Parteikollege Matthias Gastel. Beide gehören dem Eisenbahninfrastrukturbeirat an, der sich mit dem Problem beschäftigt, dass augenblicklich DB Station&Service weitgehend selbst festsetzt, welche Qualität sie für die Stationsentgelte liefert. Im augenblicklichen System schließt der Aufgabenträger den Verkehrsvertrag mit dem im Wettbewerb ermittelten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Das (EVU) bestellt die Halte bei DB Station & Service und schließt hierfür einen Stationsnutzungsvertrag ab. Die Leistungen, auf die die EVU mit Abschluss eines Stationsnutzungsvertrages Anspruch hat, werden in den Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INPB) festgehalten.
Hier seien jedoch für wesentliche Bereiche keine Qualitätsstandards für die Stationen festgeschrieben, kritisie- ren Gastel und Hermann. So ist beispielsweise von einer „regelmäßigen“ Reinigung die Rede. Ob mit „regel-mäßig“ jedoch täglich, wöchentlich oder monatlich gemeint ist, lasse die INPB offen. Auch hinsichtlich der Ver- fügbarkeitsquote von Fahrtreppen oder Aufzügen würden keinerlei Werte benannt. Dies soll der Bund als allei- niger Eigner der DB ändern: Er soll auf eine entsprechende Änderung der INPB drängen. Wenn dies nicht mög- lich ist, solle er als Gesetzgeber tätig werden und die Qualitätsaspekte in die Eisenbahninfrastruktur-Benut- zungsordnung (EIBV) einführen. Gastel und Hermann betonen, dass es nicht darum gehe, generell höhere Leistungen von DB Station & Service zu fordern, was möglicherweise höhere Stationsgebühren zur Folge hätte. Vielmehr gehe es darum, dass für die bezahlten Stationspreisen eine klar definierte Leistungsqualität gewährleistet wird – und bei fehlerhafter Leistungserbringung zu viel gezahlte Stationsentgelte in Form einer Minderung zurückgefordert werden können.

Infrastruktur
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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