Corona-Krise: VRR führt Kulanzregelung ein

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bietet in der Zeit des teilweisen Lockdowns eine einfache Kulanzregelung an, wenn Kunden ihre Zeitkarten nicht oder nur teilweise nutzen.

Gegen Vorlage der Kundenkarte und Wertmarke wird das Beförderungsentgelt anteilig erstattet. Für Fahrgäste, die ihr Ticket-Abo noch kein Jahr haben, gibt es ein neues und nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht ohne finanzielle Nachteile. (jb)

Marketing & Service
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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