Pendler-Entschädigungen kommen

Stammkunden im regionalen Bahnverkehr von Baden-Württemberg erhalten eine Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen im SPNV. Dies hatte das Landesverkehrsministerium im Februar angekündigt.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) teilt mit: „Es hat leider länger gedauert, das Versprechen umzusetzen. Unser Ziel war eine faire Lösung unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen. Und nicht zuletzt ein einfaches und funktionierendes Auszahlungsverfahren. Nun gibt es Klarheit über die zu entschädigenden Strecken“. Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren. Geplant ist eine Entschädigung der Dauerkunden (Jahreskarteninhaber) in Höhe eines Monatskartentickets beziehungsweise einer Monatsrate für ein Abonnement für die betroffenen Streckenabschnitte. Das Land verhandelt mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die gemeinsame Finanzierung der Entschädigungen.

Anhand „objektiver Kriterien“, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten hat das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen zehn Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendler entschädigt werden, darunter Stuttgart–Pforzheim–Karlsruhe (IRE), Stuttgart–Heilbronn–Würzburg und Stuttgart–Ulm. Die Entschädigungen sollen ab Juni 2020 ausgezahlt werden. Die Antragsstellung soll digital über ein Kundenportal erfolgen. (mab)

Marketing & Service
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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