Abellio: Schutzschirmverfahren

Der Bahnbetrieb soll während des Schutzschirmverfahrens unvermindert weitergehen; Foto: Abellio

Abellio hat die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg folgt diesem Antrag und ermögliche somit die Sanierung des unter wirtschaftlichen Druck geratenen Unternehmens.

Das Schutzschirmverfahren gebe Abellio Deutschland die Möglichkeit, die wegen externer Kostensteigerungen notwendig gewordenen Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich anzugehen. Der Schritt unter den Schutzschirm sei die beste Option, den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, erklärt Michiel Noy, CEO der Abellio GmbH, und betont: „Der Bahnbetrieb geht unvermindert weiter.“ Das Unternehmen ist in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Mitteldeutschland unterwegs. Unabhängig von den Folgen der Corona- Pandemie würden in der Struktur des deutschen SPNV verankerte Gründe die Akteure auf der Schiene belasten. Wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auch, leide Abellio unter massiven Kostenentwicklungen, die nicht ausreichend von den einzelnen Verkehrsverträgen gedeckt seien. Es handle sich dabei um Kosten für höhere Personalbedarfe als Ergebnis neuer Tarifvereinbarungen sowie gestiegene Rekrutierungs- und Ausbildungskosten angesichts zusätzlichen Bedarfs an Zugpersonal. Hinzu kämen erhebliche Baustellenfolgekosten durch Investitionen in das Schienennetz sowie Pönaleregelungen für Umstände, die von den EVU nicht beeinflussbar seien (zum Beispiel Gleisarbeiten oder Extremwetterlagen). Diese Mehrkosten seien weder bei Angebotsabgabe noch bei Unterzeichnung der einzelnen Verkehrsverträge vorhersehbar gewesen – für keine der Vertragsparteien.

Abellio habe aufgrund dieser Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren Verluste erlitten, die vom Gesellschafter Abellio Transport Holding ausgeglichen wurden.

Eine dauerhafte Kompensation der Defizite durch den Mutterkonzern sei jedoch nicht tragbar. Nach intensiven Gesprächen mit den Aufgabenträgern müsse konstatiert werden, dass eine Einigung – auch aufgrund vertrags-, vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtlicher Hürden – nicht erzielt werden konnte. Noy: „Auch im Schutzschirmverfahren bleiben wir mit unseren Aufgabenträgern im engen Dialog, um gemeinsam ein nachhaltiges Fundament für einen für alle Akteure verlässlichen Schienenpersonennahverkehr zu legen.“ Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten seien gesichert und werden in den kommenden drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Danach will Abellio wieder selbst zahlen.

Mit Blick auf den Schritt von Abellio stellt der Interessenverband Mofair fest, dass Verkehrsverträge flexibler gehandhabt und besser ausgestattet werden müssten. In den vergangenen Jahren habe die Zahl der „notleidenden“ Verkehrsverträge deutlich zugenommen. Die sinkende Auskömmlichkeit mancher Verkehrsverträge sei aber nicht die Schuld der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Vielmehr müssten diese noch immer Folgen schlechter Infrastruktur und schlechten Baustellenmanagements der DB Netz ausbaden, erklärt Mofair-Präsident Tobias Heinemann. (mab)

Unternehmen & Märkte
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn