Digitale Vernetzung: Ja des Bundesrats

Der Bundesrat hat am 17. September 2021 der Mobilitätsdatenverordnung zugestimmt.

Damit stehen deutschlandweite Daten zu Fahrplänen, Routen und Ticketpreisen künftig auf einer Plattform, dem Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM), zur Verfügung. Auf der Datengrundlage der MDM-Daten können App-basierte Mobilitäts- und Informationsdienste für Endkunden entwickelt und so zum Beispiel Pendlerverkehre über Verkehrsverbundsgrenzen hinweg erleichtert werden. Die Verordnung konkretisiert auf der Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16. April 2021 die Bereitstellungspflicht von Daten der Mobilitätsanbieter. Damit wird es deutlich einfacher, Reisen durch mehrere Verkehrsverbünde und mit verschiedenen Verkehrsmitteln zuverlässig zu organisieren. Die Pflichten zur Datenbereitstellung aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) treten stufenweise in Kraft. Deshalb setzt die Mobilitätsdatenverordnung im ersten Schritt die Bereitstellung von statischen Daten im Linienverkehr um. Das Bundesverkehrsministerium plant bereits eine Erweiterung der Mobilitätsdatenverordnung: Zum 1. Januar 2022 kommen weitere Datenkategorien und zum 1. Juli 2022 erstmals Echtzeitdaten hinzu. (baf)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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