PBefG-Novelle: Kritik des bdo

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) sieht beim aktuellen Entwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Verbesserungsbedarf.

Andernfalls, so der Verband, drohten Fehlentwicklungen und Unklarheiten für den ÖPNV. Durch die Gesetzesreform wolle die Regierung laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) „moderne, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen“. Verbände und Organisationen hatten bereits im Dezember darauf hingewiesen, dass einzelne Punkte der Novelle verfassungsrechtliche Mängel aufwiesen. Der bdo unterstrich jüngst in einer Stellungnahme, dass ohne eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfs neue Hindernisse für den öffentlichen Personenverkehr drohten, die „unter anderem als Folge von Rechtsunsicherheiten, zusätzlicher Bürokratie und fehlender Abgrenzung zu neuen Pooling-Diensten“ auftreten könnten.

Laut bdo dürften private Busunternehmen nicht gezwungen werden, hochsensible und wettbewerbsrelevante Echtzeitdaten preiszugeben. Zudem dürfe der klassische ÖPNV mit dem neuen PBefG nicht den Regelungen unterworfen werden, die für digitale Pooling-Dienste aufgesetzt werden. bdo-Geschärtsführerin Christiane Leonard: „Das neue Personenbeförderungsgesetz muss Schub bringen für die weitere Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs. Mit dem aktuellen PBefG-Entwurf drohen schwerwiegende Fehlentwicklungen für die mittelständischen Busunternehmen.” (baf)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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