ÖPNV-Branche fordert Unterstützung

Bei der Nutzung des Nahverkehrs ist nun eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen; Foto: DB AG/Volker Emersleben

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nimmt Stellung zu den jüngsten Beschlüssen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsidentenkonferenz zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie. Auch weitere Branchenverbände äußern sich.

VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Im aktuellen Lockdown nutzen nur noch 30 bis 40 Prozent der sonst üblichen Fahrgäste den ÖPNV. Ich betone an dieser Stelle nochmal, dass wir im Sinne unseres öffentlichen Auftrags alle Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Corona-Eindämmung notwendig sind, auch unterstützen. Allerdings darf der für viele Fahrgäste nach wie vor notwendige ÖPNV-Betrieb nicht zu stark eingegrenzt werden.“

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt. Die Verkehrsunternehmen setzten seit Beginn der Pandemie auf erhöhte Reinigung der Fahrzeuge und auf Lüftungskonzepte. Wortmann: „Daher halten wir eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV grundsätzlich für nicht notwendig, werden diesen Beschluss aber selbstverständlich unterstützen und stehen den zuständigen örtlichen Behörden bei der Durchsetzung begleitend zur Verfügung.“ Unklar sei jedoch die Frage, wie allein aufgrund einer Sichtkontrolle die richtigen von den falschen Masken unterschieden werden sollen. Zusätzliche Kapazitäten über mehr Fahrzeuge und Personal seien gerade in den Hauptverkehrszeiten nur noch sehr eingeschränkt verfügbar, da man dort bereits das volle Angebot fahre.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAGSPNV) begrüßt die beschlossenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr. Die Aufgabenträger ihrerseits bestellen etwa ungeachtet der derzeit geringen Auslastung weiterhin den Regelfahrplan im SPNV, damit in den Fahrzeugen ein größtmöglicher Abstand zwischen den Fahrgästen eingehalten werden kann. Die weitergefasste Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im SPNV sei gegenüber der ursprünglich angedachten Festlegung ausschließlich FFP2-Masken zuzulassen, positiv zu bewerten.

Die BAG-SPNV weist darauf hin, dass erweiterten Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung für den SPNV die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation der Branche weiter verschärfen. Frank Zerban, Hauptgeschäftsführer der BAG-SPNV: „Hier sind dann auch in 2021 sowohl der Bund als auch die Länder gefordert, den im Jahr 2020 etablierten Rettungsschirm auch für 2021 weiter zu führen und entsprechend auszustatten.“

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) fordert ebenfalls von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle und strukturelle Hilfen für die Verkehrsunternehmen. Die jüngsten Beschlüsse zielten „konkret auf die Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ab“. Die Busunternehmen würden trotz der damit verbundenen Einnahmeausfälle weiterhin ihrer Verantwortung für die Mobilität der Bürger nachkommen. Sie müssten dafür aber fair entschädigt werden. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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