Regierungsbericht über Kostendeckung

Die Erlöse aus dem Ticketverkauf haben laut eines Berichts der Bundesregierung im Jahr 2018 über die verschiedenen Unternehmensformen des ÖPNV hinweg berechnet nur 41,5 Prozent der Gesamtkosten gedeckt.

Der Wert lag 2014 bei 46,8 Prozent und 2016 bei 48,8 Prozent. Im Bereich der Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gemeinwirtschaftliche Leistungen des SPNV erbringen, lag der Kostendeckungsgrad durch die Nutzerfinanzierung 2018 bei nur 28,9 Prozent (2014: 42,7 Prozent, 2016: 44,7 Prozent). Demnach stellten im SPNV die Bestellerentgelte als Teil der öffentlichen Leistungen eine wesentliche Säule der Finanzierung dar. Die Nutzerfinanzierung habe dort im Vergleich zu den anderen Unternehmensgruppen eine deutlich geringere Bedeutung in Bezug auf den Beitrag zur Deckung des Aufwands. Der Bundesverband Schienen- Nahverkehr kritisiert die Zahlenangaben zum Kostendeckungsgrad des SPNV. Laut Hauptgeschäftsführer Frank Zerban handle es sich um eine irreführende, verkürzte Darstellung: „Richtig ist: Am Kostendeckungsgrad des SPNV hat sich nichts verändert. Er liegt bei annähernd 50 Prozent. Gegenüber den Vorjahren wurden durch den Gutachter einzig die Buchungskonten neu zugewiesen und dadurch die Fahrgeldeinnahmen bei Bruttoverträgen jetzt faktisch als Zuschüsse deklariert.“ Es sei bedauerlich, dass eine Erläuterung nur in einer Fußnote und unverständlich erfolge. (FM)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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