Sorge um den Bus-Mittelstand

Aufgrund des EU-Rechts sind mittelständische Busbetriebe bislang in weiten Teilen von Überbrückungshilfen zur Abfederung weggebrochener Einnahmen ausgeschlossen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) präzisiert, dass die Hilfen für rund 80 Prozent der mittelständischen Busunternehmen nicht zugänglich sind, da sie als sogenannte Mischbetriebe beziehungsweise verbundene Unternehmen neben Verkehrsleistungen im ÖPNV auch Bustouristik durchführen. Erlöse aus dem Bereich des staatlich regulierten ÖPNV dürfen nicht auf die privatwirtschaftliche Touristik übertragen werden. Bezogen auf das gesamte Betriebsergebnis erfüllen Mischbetriebe damit nicht die für die Überbrückungshilfen notwendige Antragsvoraussetzung von 30 Prozent Corona-bedingtem Umsatzeinbruch. Der bdo fordert daher eindringlich, bei den Überbrückungshilfen eine Spartenbetrachtung bei den Busunternehmen zuzulassen, damit diese die dringend benötigten Hilfen überhaupt beantragen können. Zudem fordert bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard, die Antragsvoraussetzungen „endlich praxisnah und unbürokratischer“ zu gestalten: „Dies beginnt bei der Abschaffung von rückwirkenden Einzelnachweisen von Corona-bedingten Stornierungen und endet bei der vollen Anrechnung tatsächlich angefallener Werbungsund Abschreibungskosten.“ (FM)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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