TEG: GDL scheitert vor Gericht

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheitert auch vor dem Arbeitsgericht Berlin mit ihrem Eilantrag gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG).

Bei der mündlichen Verhandlung in Berlin wies das Gericht die Klage der GDL gegen den Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, den AGV MOVE, zurück. Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht Frankfurt drei Anträge der Gewerkschaft zum gleichen Thema als unzulässig abgewiesen. Die GDL hat laut DB bundesweit mindestens 18 Eilanträge gestellt, um die Anwendung des TEG zu stoppen. Neben Frankfurt und Berlin wurden unter anderem Anträge in Hannover, Leipzig, München und Potsdam gestellt. Die Gewerkschaft war bereits 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen das TEG gescheitert. AGV-MOVE-Hauptgeschäftsführer Florian Weh erklärt: „Diese Prozesslawine stellt eine sinnlose Verschwendung von Ressourcen dar. Die GDL-Spitze verweigert sich auch hier der Realität. Fakt ist: Das TEG ist geltendes Recht, und der Arbeitgeber muss es anwenden.“ Das habe das Gericht nochmals bestätigt. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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