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BFH weitet Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde erheblich aus

Dabei haben die Münchner Richter klargestellt, dass auch „Beistandsleistungen“ unter juristischen Personen des öffentlichen Rechts steuerpflichtig sind, sofern diese Leistungen auch von Privaten erbracht werden können.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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