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BGH entscheidet über SPNV-Direktvergaben

Im Vergabestreit um die vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an DB Regio NRW direkt vergebene Vertragsverlängerung haben die Wettbewerber Wersus und Abellio Rail NRW einen juristischen Etappensieg errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den für die Kläger günstigen Beschluss der Vergabekammer Münster bestätigt. Demnach hält auch der Düsseldorfer Vergabesenat den im November 2009 geschlossenen Vergleichvertrag für „vergaberechtswidrig“. Pressesprecher Ulrich Egger überschreibt seine Pressemitteilung wörtlich: „Oberlandesgericht hält Vertrag zwischen VRR und DB Regio für unwirksam.“

In dem Vertrag war DB Regio dem VRR preislich entgegengekommen und hatte Qualitätsverbesserungen zugesagt. Im Gegenzug verlängerte der Aufgabenträger die Direktvergabe um fünf Jahre bis 2013 und legte diverse Klagen auf Eis, mit denen er Minderungen geltend gemacht und den bis 2018 laufenden Verkehrsvertrag für unwirksam erklärt sehen wollte. Parallel sagte das Land NRW eine zusätzliche Fahrzeugförderung zu. Dazu stellte das OLG jetzt fest: „Die Bahnleistungen hätten nicht freihändig an DB Regio vergeben werden dürfen, sondern hätten ausgeschrieben werden müssen.“ Es handle sich um ausschreibungspflichtige Dienstleistungen. Änderungsverträge seien dann als Neuvergabe anzusehen, wenn sich der Vertragsinhalt, hier die Laufzeit des Vertrages, wesentlich ändere.

Die vollständige Nachricht finden Abonnenten von ÖPNV aktuell in Ausgabe 58/10.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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