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Bodewig-Kommission für Prüfauftrag zur Busmaut

Die Bodewig-Kommission setzt auf separate Finanztöpfe zur Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Dazu wird ein mehrstufiges Verfahren vorgeschlagen. Für den Nachholbedarf soll in einem ersten Schritt ein auf 15 Jahre angelegtes Sondervermögen „Nachhaltige Sanierung“ aus Bundesmitteln angelegt werden, wie aus der Beschlussempfehlung der Kommission für die Sonderverkehrsministerkonferenz an diesem Mittwoch hervorgeht.

Daneben sollen für die laufende Instandhaltung überjährige verkehrsträgerbezogene Fonds oder Infrastrukturkonten geschaffen werden. Ziel sei es, nicht weiter nach Kassenlage in den Erhalt zu investieren, sondern jeweils zum optimalen Eingriffszeitpunkt.

In das Sondervermögen für Nachholbedarf sollen jährlich etwa 2,7 Mrd. EUR eingebracht werden, in Summe 38,5 Mrd. EUR. Aus Verhandlungskreisen verlautete ergänzend, dass dort die im Wahlkampf angekündigten Zusatzmittel für die Verkehrsinfrastruktur einfließen könnten. Die Union etwa machte sich für 1,25 Mrd. EUR zusätzliche Mittel für die Straße stark, die SPD für 2 Mrd. EUR für die Infrastruktur.

Die Kommission mahnt dringend, umgehend eine Nachfolgereglung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und das GVFG-Entflechtungsmittelgesetz zu finden, um die kommunale Infrastruktur zu erhalten und zu sanieren, betont das Baden-Württembergische Verkehrsministerium (MVI). Damit die Länder auch künftig SPNV bestellen können, müsse zudem im Laufe des Jahres 2014 das Regionalisierungsmittelgesetz novelliert werden.

Ausgabenseitig soll das Nachholprogramm nur langsam hochgefahren werden. Weder Länder noch Bauindustrie seien in der Lage, schlagartig derartige Mehrmittel sinnvoll zu verbauen, hieß es nach Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission am vergangenen Samstag.

 

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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