Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Rentners entschieden, der ab 1961 bei der Deutschen Reichsbahn (DR) und nach Wiedervereinigung und Bahnreform bis 31. Dezember 2006 bei der S-Bahn Berlin beschäftigt war.
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Bundesarbeitsgericht: Keine DB-Betriebsrente für ehemalige Reichsbahner
https://www.busundbahn.de/nachrichten/news/bundesarbeitsgericht-keine-db-betriebsrente-fuer-ehemalige-reichsbahner.html
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